Radarwarner in Erlangen

Derzeit gilt: Das Besitzen eines Blitzer Warner ist legal - das Benutzen jedoch ist untersagt. Politiker der CDU und FDP planen eine signifikante Gesetzänderung für die Benutzung von Blitzer-Schützern (Blitzerwarner).

Der deutschlandweite Verkehrs-Sicherheits-Rat (DVR) spricht sich entgegen die Zulassung sogenannter Blitzer Warngeräte aus. Derzeit sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein solches Verbot vor. „Aus Sicht der Verkehrssicherheit wäre das ein niederschmetterndes Signal, meint DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.„ Die Voraussetzung, das gegenwärtige Dementi außer Kraft setzen, führt zu einen bedenklichen Umkehrschluss: Vielerorts, wo das Navi oder aber das Mobilfunktelefon über eine entsprechende Software keine Warnsignale anzeigt, muss keine Geschwindigkeitsmessung gefürchtet werden. Das kann nicht sein. Es darf keinen Freifahrtschein für notorische Verkehrssünder geben", sagt Herr Dr. Eichendorf weiter.

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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 3600 feste Blitzer. Jeder Fahrzeuglenker hat sich schon häufig im Leben gefragt, ob die Herren in Grün an dieser Stelle tatsächlich der Sicherheit im Straßenverkehr zugute kommen? Häufig sind Radarfallen auch ganz abgedroschen eine rentable Einnahme-Quelle für die blanken Finanzen der Landkreise dar. Der Leidtragende ist gewöhnlich der Steuerpflichtige”. verwunderlich ist es nicht, dass Menschen zuhauf mit Technik ausrüsten und der staatlichen Raffgier mit einem Blitzerwarner sich beschützen wollen.
Es gibt unterschiedliche Blitzerwarner Bauarten: Radarwarngeräte für den Fahrzeuginnenraum, kombinierte Blitzerwarner - und Navigationsgeräte oder Blitzer Apps für Mobiltelefone. Im allgemeinen wird das Thema Blitzerwarner in Deutschland strittig debattiert. Grundsätzlich gilt: Wer ein Radarwarngerät in dem PKW benutzt, sowie von denGesetzeshütern erwischt wird, muß mit 4 Punkten in Flensburg und einem einmaliger Geldbuße von 75 Euro rechnen. Doch gehen mehr und mehr Fahrzeugführer dieses Risiko wissentlich ein, um der häufigen Blitzer-Abzocke” zu entfliehen.
„Geschwindigkeitskontrolle ist kein Selbstzweck, statt dessen bietet es Schutz für alle. Die Zeiten, in denen flottes Autofahren als Kavaliersdelikt angesehen wurde, sind passee. Geschwindigkeitsüberwachung ist keine Abzocke, stattdessen ist es eine zentrale Komponente der Schutzstrategie, stellt der DVR-Präsident klar.
Diese Ansicht kann auch Thomas Jarzombek (Vollmitglied im CDU-Verkehrsausschuss des Bundesparlaments) im wesentlichen nachvollziehen. Nach seiner Sichtweise sollte zwischen Sicherheit im Straßenwesen und Abzocke eine differenziert werden. Stationäre Blitzer sollten schwerpunktmäßig an riskanten Stellen get more info installiert werden, an denen es oftmals zu folgenschweren Unfällen kommt. Das ist nicht mehr als vernünftig, zuletzt werden so nicht nur Heimische, sondern stattdessen auch nicht Ortsansässige auf diese offensichtlich lebensgefährlichen Stellen hingewiesen. Genau diese Funktion übernimmt ein Blitzerwarner.

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Im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr ist es sehr willkommen, dass es basierend auf der Empfehlung von Union und FDP auch gelingt, das Verbot zur Inbetriebnahme eines Blitzer Warner zu lockern. Das könnte für Fahrzeugführer bedeuten, dass website Blitzerwarner-Software, Blitzer-Warn-Apps oder alternative Radar Warner künftig von Rechts wegen klaglos und frei von Gewissensbisse benutzt werden könnten.
Jeder pflichtbewusste KFZ-Fahrer weiß: zügiges Autofahren bringt sich selbst und andere in Gefahr! Blitzer Warner sind deshalb in keiner Weise der Frei-Fahrt-Schein für Rennfahrer und rücksichtslose Autofahrer. Vielmehr kann ein Blitzerwarner den weitsichtigen KFZ-Fahrer frühzeitig auf kritische Verkehrssituationen sowie Gefahrenschwerpunkte hinweisen. Noch dazu kann ein Blitzerwarner auch die familiäre Haushaltskasse merklich vor staatlicher Gaunerei schützen. Die Gesetzesvorlage beinhaltet eine erlaubte Warn-Zone” von etwa 500 Metern vor, statt einer exakten und auf den Punkt genauen Warnung. Dies ist wenigstens ein Trend in die richtige Richtung.
Derzeitig wird die Thematik kontrovers debattiert. Laut derzeitiger Rechtssprechnung ist schon das betriebsbereite Mitführen des Blitzerwarners untersagt. Nach der Betrachtungsweise diverser Verkehrsrechts-Experten ist ein Cockpit-Radarwarner trotzdem nur mit einem entsprechenden Stromkabel betriebsfähig. Vielleicht ist dieses Stromversorgungskabel bei einer Polizeikontrolle nicht (mehr) vorhanden. Bis zur Korrektur der Gesetzesverordnung müssen KFZ Fahrer für selbst beurteilen, ob die Hilfe durch einen Blitzerwarner genutzt werden möchten.