Fahrverbot durch Radarkontrollen - Radarwarner Schutz in Linz

Gegenwärtig gilt: Der Besitz eines Blitzerwarner ist erlaubt - das Betreiben allerdings ist unzulässig. Volksvertreter der CDU und FDP planen eine signifikante Regeländerung für die Benutzung von Blitzer Warngeräten (Blitzerwarner).

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich gegen eine Legalisierung sogenannter Starenkastenwarner aus. Gegenwärtig sieht die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ein Verbot vor. „Für die Perspektive der Sicherheit im Straßenverkehr wäre das ein fatales Signal, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.„ Die Forderung, die derzeitige Untersagung außer Kraft setzen, führt zu einen bedenklichen Auswirkung: Vielerorts, wo die Navigation oder das Smartphone mit dazugehörender Anwendung nicht warnt, muss keine Polizeikontrolle gefürchtet werden. Das darf auf keinen Fall sein. Es darf keinen Freifahrtschein für gewohnheitsmäßige Geschwindigkeitssünder geben", so Dr. Eichendorf weiter.

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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 3600 fest installierte Blitzer. Jeder Fahrzeugführer hat sich schon des öfteren im Leben sogar gefragt, ob die Herren in Grün an diesem oder jenem Ort tatsächlich der Sicherheit im Verkehr zugute kommen? Oftmals sind Radarmessungen auch ganz banal eine lohnende Einnahme-Quelle für die blanken Finanzen der Kommunen dar. Das Opfer ist wie üblich der KFZ-Fahrer”. Wen wundert es noch, dass Menschen massenweise technisch ausrüsten und der staatlichen Raffgier mit einem Blitzerwarner sich schützen möchten.
Es gibt unterschiedliche Blitzerwarner Typen: Radarwarngeräte für den Fahrzeuginnenraum, All-In-One Blitzerwarner - und Navis oder Blitzer Apps für Smartphones. Im allgemeinen wird der Gegenstand Blitzerwarner in der Bundesrepublik Deutschland strittig diskutiert. Grundlegend gilt: Wer einen Radarwarner in seinem Fahrzeug betreibt, und von den Ermittlern ertappt wird, muss mit 4 Punkte in der Flensburger Punktekartei und einem einmaliger Geldbuße in Höhe von 75 Euro rechnen. Doch gehen immer mehr Autofahrer dieses Risiko völlig bewusst Mehr Tipps ein, um der ständigen Blitzer-Abzocke” zu entkommen.
„Geschwindigkeitsüberwachung nutzt nicht nur dem Betreiber, sondern bietet Sicherheit für alle. Die Zeiten, in denen schnell Fahren als Bagatelle bewertet wird, sind vorüber. Kontrolle ist keine Bauernfängerei, sondern ist ein zentrales Glied des Aktionsplans, stellt der DVR-Präsident klar.
Diese Sichtweise konnte sogar Thomas Jarzombek (Mitglied im CDU-Verkehrsausschuss der Bundesregierung) in Grundzügen bestätigen. Seiner Meinung nach muss zwischen Sicherheit im Verkehrswesen und Gaunerei eine differenziert werden. Fest installierte Blitzer sollten vorrangig an kritischen Stellen aufgestellt werden, wo es wiederholt zu schwerwiegenden Unfällen kommt. Das ist nicht weniger als angemessen, es werden schließlich nicht nur Einheimische, sondern auch Ortsfremde auf diese offenbar riskanten Gefahrenstellen hingewiesen. Genau diese Aufgabe übernimmt ein Blitzer Warner.

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Hinsichtlich der Sicherheit im Straßenwesen ist es wünschenswert, dass es auf Antrag von Union und Liberale auch gelingt, das Verbot der Blitzer Warner Nutzung zu lockern. Das könnte für motorisierte Verkehrsteilnehmer bedeuten, dass Blitzerwarner-Software, Blitzerwarner Apps und alternative Radar Warner in Kürze rechtlich einwandfrei und frei von Schuldgefühle benutzt werden könnten.
Jeder pflichtbewusste KFZ-Fahrer weiß: schnelles Fahren bringt sich selbst und andere in Gefahr! Blitzerwarner sind so gesehen in keiner Weise ein Freifahrtschein für Verkehrssünder und Verkehrs-Rambos. Vielmehr kann ein Blitzerwarner den vorausschauenden Fahrzeuglenker zeitig auf unangenehme Situationen im Straßenverkehr und Unfallschwerpunkte informieren. Obendrein kann ein Blitzerwarner auch die familiäre Haushaltskasse spürbar vor staatlicher Gaunerei beschützen. Der Gesetzesentwurf sieht eine legalisierte Warnzone” von etwa 400 Metern vor, anstatt einer ganz konkreten und auf den Punkt genauen Warnung. Dies wäre zumindest eine Entwicklung in die richtige Richtung.
Derzeit wird das Themengebiet strittig diskutiert. Laut gegenwärtiger Gesetzeslage ist bereits das betriebsbereite Mitführen des Blitzerwarners gesetzwidrig. Nach dem Verständnis diverser Verkehrsrecht-Experten ist ein Stand-Alone-Blitzer Warner allerdings nur mit einem dazugehörigen Stromkabel betriebsfähig. Vielleicht ist dieses Stromversorgungskabel bei einer Polizeikontrolle nicht (mehr) vorhanden. Bis weiterlesen zu der Abänderung der Vorschrift müssen Autofahrer für sich selbst vereinbaren, ob die Hilfe durch einen Blitzerwarner in Anspruch nehmen möchten.